Cookie-Richtlinie

Stand: 30. August 2026

Kurz gesagt

Ohne Ihre Einwilligung setzen wir nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite technisch erforderlich sind. Werbe-Cookies von Google werden erst gesetzt, wenn Sie im Einwilligungsdialog zugestimmt haben. Sie können die Seite vollständig lesen und den Eigenanteil-Rechner nutzen, wenn Sie ablehnen.

Rechtsgrundlage für den Zugriff auf Ihr Endgerät ist § 25 TDDDG, für die anschließende Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bei technisch notwendigen Vorgängen.

1. Was Cookies hier sind

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf Ihrem Endgerät ablegt. Gleich behandelt werden vergleichbare Techniken wie Local Storage, Session Storage und Pixel: Auch für sie gilt § 25 TDDDG, und auch für sie gilt die Einteilung unten.

2. Die Kategorien im Einzelnen

2.1 Technisch notwendige Cookies — ohne Einwilligung

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Seite funktioniert und Ihre Datenschutzentscheidung respektiert wird. Nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG dürfen sie ohne Einwilligung gesetzt werden. Sie lassen sich nicht abwählen.

NameAnbieterZweckSpeicherdauer
hkk_consent_v1diese WebsiteSpeichert Ihre Entscheidung im Einwilligungsdialog, damit Sie nicht bei jedem Aufruf erneut gefragt werden. Technisch handelt es sich um einen Eintrag im Local Storage Ihres Browsers, kein Cookie im engeren Sinn — nach § 25 TDDDG gilt für den Zugriff auf Ihr Endgerät dieselbe Regel wie für Cookies, deshalb ist der Eintrag hier mit aufgeführt.Unbegrenzt, bis Sie ihn selbst im Browser löschen

Eingaben im Eigenanteil-Rechner werden ausschließlich im Arbeitsspeicher Ihres Browsers verarbeitet. Es wird dafür kein Cookie gesetzt, nichts gespeichert und nichts an einen Server übertragen.

2.2 Analyse-Cookies — keine im Einsatz

Wir setzen keine Analyse-Cookies ein. Diese Seite bindet kein Analyse-Werkzeug ein: weder Google Analytics noch Matomo, Plausible oder einen vergleichbaren Dienst. In dieser Kategorie gibt es deshalb nichts, dem Sie zustimmen oder das Sie abwählen könnten; im Einwilligungsdialog erscheint sie nicht. Zur Wahl stehen dort nur die technisch notwendigen Einträge aus 2.1, die immer aktiv sind, und die Werbe-Cookies aus 2.3.

Wie viele Menschen diese Seite lesen, wissen wir folglich nicht. Ändert sich das, steht hier vor dem Einsatz eine Zeile je Cookie mit Name, Anbieter, Zweck und Laufzeit, und geladen wird ein solches Werkzeug erst nach Ihrer Einwilligung.

2.3 Werbe-Cookies — nur mit Einwilligung

Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, für den Dienst Google AdSense.

Zweck: Auslieferung und Messung von Werbeanzeigen, Begrenzung der Anzeigenhäufigkeit, Erkennung von Klickbetrug und ungültigen Zugriffen sowie — bei entsprechender Einwilligung — Auswahl personalisierter Anzeigen.

Domains, unter denen diese Cookies gesetzt werden: unter anderem google.com, google.de, googlesyndication.com, doubleclick.net, adtrafficquality.google.

Zu Namen und Laufzeiten: Google ändert die eingesetzten Cookies und deren Laufzeiten fortlaufend und in eigener Verantwortung. Eine hier eingefrorene Liste wäre schnell falsch. Die jeweils aktuelle Aufstellung mit Zweck und Laufzeit führt Google selbst:

KategorieAnbieterZweckLaufzeit
Werbe-Cookies und ähnliche KennungenGoogle Ireland Limited (Domains oben)Anzeigenauslieferung, Frequenzbegrenzung, Betrugserkennung, ggf. Personalisierungvon Google festgelegt, üblicherweise wenige Minuten bis maximal 24 Monate — verbindlich ist die verlinkte Google-Aufstellung

Geprüft am 31.08.2026 vor der Veröffentlichung, durch Quellcode-Prüfung aller sechs Seiten (Suche nach localStorage, document.cookie, sessionStorage und Drittanbieter-Skripten): Ohne Einwilligung wird ausschließlich der in 2.1 genannte Local-Storage-Eintrag hkk_consent_v1 gesetzt. Es gibt kein document.cookie, kein sessionStorage und keinen Aufruf eines Drittanbieters vor der Einwilligung; der Werbecode ist deaktiviert (auskommentiert) und lädt nichts nach. Ergebnis deckt sich mit den Tabellen oben.

Drittlandübermittlung: Eine Verarbeitung in den USA ist nicht ausgeschlossen. Einzelheiten und die dafür bestehenden Garantien stehen in Abschnitt 5 unserer Datenschutzerklärung.

3. Einwilligung erteilen, ändern oder widerrufen

Beim ersten Aufruf erscheint der Einwilligungsdialog. „Ablehnen" hat dort dasselbe optische Gewicht wie „Akzeptieren"; eine Ablehnung schränkt die Nutzung der Inhalte nicht ein.

Später ändern: Über den Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich jeder Seite öffnen Sie den Dialog erneut und können jede Kategorie einzeln an- oder abwählen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Im Browser löschen oder blockieren: Sie können Cookies unabhängig von uns im Browser löschen und künftig blockieren. Die Wege dorthin beschreiben die Hersteller:

Wenn Sie technisch notwendige Cookies pauschal blockieren, kann die Seite Ihre Datenschutzentscheidung nicht speichern und fragt Sie bei jedem Aufruf erneut.

Personalisierte Werbung gezielt abschalten:

4. Was wir nicht tun

  • Wir laden keine Werbe- oder Analyse-Skripte, bevor Sie eingewilligt haben.
  • Wir binden keine externen Schriftarten, Karten, Videos oder Social-Media-Elemente ein.
  • Wir verknüpfen Ihre Nutzung dieser Seite nicht mit Angaben zu Ihrer Gesundheit oder Ihrer Krankenversicherung. Solche Angaben erheben wir nicht.
  • Wir werten Eingaben im Eigenanteil-Rechner nicht aus und übertragen sie nicht.

5. Fragen

Zu dieser Cookie-Richtlinie und zu Ihren Rechten: hoergeraete-kosten@proton.me. Verantwortlich ist Alfonso Cavalieri, Calle San Vicente Mártir 61, 5º, Puerta 12, 46001 Valencia, Spanien. Die vollständige Darstellung der Verarbeitungen, der Rechtsgrundlagen und Ihrer Betroffenenrechte steht in der Datenschutzerklärung.