Sieben Seiten, sieben Beträge: was deutsche Ratgeber über den Kassenzuschuss schreiben
Wer nach dem Kassenanteil für ein Hörgerät sucht, findet Beträge zwischen 685 und 1.603,81 Euro — und jede Seite schreibt sie hin, als wäre sie die amtliche Zahl. Die Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes, die die Festbeträge festsetzt, nennt 704,37 Euro netto je Gerät für schwerhörige Versicherte (Position 13.20.12/22) und 734,81 Euro bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (Position 13.20.10).
Am 11. September 2026 habe ich sieben deutschsprachige Seiten einzeln geöffnet und protokolliert, welchen Betrag sie nennen, ob ein Datum daraufsteht, ob ein Autor genannt ist und ob eine Paragrafenstelle zitiert wird. Das Ergebnis steht unverkürzt in der Tabelle. Jede Zeile ist nachprüfbar: Seite öffnen, Zahl suchen.
Die Erhebung vom 11. September 2026
| Seite | genannter Betrag je Gerät | Datum auf der Seite | Autor genannt | Paragrafenstelle |
|---|---|---|---|---|
| KIND | „bis zu 730 Euro" | nein | nein | nicht erhoben |
| GEERS | „741 € für ein Hörgerät" | nein | nein | keine gefunden |
| audibene | „circa 750 €", an anderer Stelle „bis zu 840 €" | nein | nein | keine gefunden |
| Amplifon | „685" bis „ca. 719 Euro" je Gerät, „ca. 1.380 Euro" für zwei | nein | nein | nicht erhoben |
| hoer-gut.com | 704,37 € und 1.408,74 € für zwei | Monatsangabe 05·2026 | nicht erhoben | keine (Unterseite zur aufzahlungsfreien Versorgung gezielt geprüft) |
| heller-hoeren.de | 1.603,81 € brutto (Summe für zwei Geräte mit Otoplastik) | 21.07.2026 | ja: Friedemann Heller, B. Sc. Hörakustik & Audiologie | ja: § 33 und § 61 SGB V |
| DSB-Beratungsrichtlinie | 784,94 € | November 2018 | ja: Norbert Böttges | ja: §§ 14 und 18 SGB IX; § 13 Abs. 3a SGB V mit dem zutreffenden Hinweis, dass dessen Genehmigungsfiktion bei Hörsystemen nicht greift — § 127 SGB V nicht |
| Bekanntmachung GKV-Spitzenverband | 704,37 € netto (13.20.12/22), 734,81 € (13.20.10) | 20.12.2021, Wirkung ab 01.04.2022 | Bekanntmachung nach § 36 SGB V | — |
„Nicht erhoben" heißt: diese Angabe habe ich auf der betreffenden Seite nicht gezielt geprüft und behaupte deshalb nichts darüber. „Keine gefunden" heißt: gezielt gesucht und nicht gefunden.
Woher die Unterschiede kommen
Vier der Abweichungen haben eine nachvollziehbare Ursache. Keine davon macht die Zahlen richtig, aber sie erklärt sie.
Netto und brutto werden nicht getrennt. Die Festbeträge der Bekanntmachung sind Nettobeträge. Für eine beidohrige Versorgung mit Otoplastik nennt dieselbe Bekanntmachung in Abschnitt 2.4 eine Summe von 1.498,88 Euro netto beziehungsweise 1.603,81 Euro brutto; für ein Ohr 901,40 Euro netto und 964,50 Euro brutto. Wer nur eine der beiden Zahlen kennt, hält die andere für falsch.
Einzelgerät, Paar und Zubehör werden vermischt. 704,37 Euro gelten je Gerät. Die Otoplastik hat einen eigenen Festbetrag von 45,07 Euro, die offene Versorgung mit Hörschlauch und Schirmchen 11,61 Euro. Und für die einohrige Versorgung kommt ein Zuschlag von 151,96 Euro hinzu (177,76 Euro bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit) — kein Abschlag, wie ältere Darstellungen schreiben, sondern ein Aufschlag, weil sich die Arbeit des Betriebs nicht auf zwei Geräte verteilen lässt.
Überholte Beträge werden weitergetragen. Die Beratungsrichtlinie des Deutschen Schwerhörigenbundes nennt 784,94 Euro. Das war der Betrag vor der geltenden Bekanntmachung; seit dem 1. April 2022 ist er überholt. Die Richtlinie ist von November 2018 und sagt das Datum offen — sie ist damit ehrlicher als jede undatierte Seite, die eine runde Zahl nennt.
„Bis zu" ist keine Zahl. Vier der sieben Seiten formulieren mit „bis zu" oder „circa". Das ist nicht falsch, aber es ist auch nicht nachprüfbar: an der Bekanntmachung lässt sich „bis zu 730 Euro" weder bestätigen noch widerlegen.
Ein zweiter Befund aus derselben Erhebung: vier Kanäle oder sechs
Beim Durchgehen der Seiten fiel eine technische Angabe auf. Amplifon nennt als Mindestausstattung eines Kassengeräts „mindestens vier Kanälen". Die Bekanntmachung zur Produktgruppe 13 „Hörhilfen" des Hilfsmittelverzeichnisses verlangt im Wortlaut „Sechs getrennt voneinander regelbare Kanäle" und definiert dabei, was ein Kanal ist: die Möglichkeit, in einem Frequenzbereich nicht nur die Grundverstärkung, sondern auch die automatische Verstärkungsregelung unabhängig von den anderen Kanälen einzustellen — und die Kanäle müssen nach der Abgabe jederzeit individuell veränderbar bleiben.
Das ist keine Nebensache im Gespräch beim Akustiker: Wer glaubt, vier Kanäle seien das Kassenniveau, hält ein Gerät mit sechs Kanälen für eine Zusatzleistung, die einen Aufpreis rechtfertigt. Die komplette Mindestausstattung mit allen sechs Merkmalen — einschließlich der Einschränkung, dass die omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme laut Bekanntmachung nur für HdO-Geräte hinter dem Ohr gilt — steht auf der Übersichtsseite zu Hörgerätekosten und Krankenkasse.
Wie diese Erhebung entstanden ist, und was sie nicht ist
Jede der sieben Seiten wurde am 11. September 2026 einzeln aufgerufen, nicht über Suchergebnis-Ausschnitte gelesen. Notiert wurde der Betrag im Wortlaut der Seite, das dort angegebene Datum, ein namentlich genannter Autor und die Frage, ob eine Fundstelle im Gesetz oder in einer Bekanntmachung zitiert wird. Danach habe ich jede Zahl gegen den Abschnitt der Bekanntmachung gestellt, aus dem sie stammen müsste.
Drei Grenzen dieser Methode gehören dazu:
- Es ist eine Momentaufnahme. Seiten werden geändert. Wenn Sie eine Zeile heute anders vorfinden, ist die Seite aktualisiert worden — nicht die Erhebung falsch. Das Prüfdatum steht deshalb in jeder Zeile und nicht nur im Fußtext.
- Sieben Seiten sind keine Vollerhebung. Es sind die Seiten, die auf die Kostenfrage in deutscher Sprache am sichtbarsten antworten, plus die Richtlinie der Selbsthilfeorganisation.
- Kein Urteil über die Beratung. Eine ungenaue Zahl auf einer Webseite sagt nichts darüber, wie in einem Betrieb beraten wird. Diese Seite bewertet Texte, nicht Fachleute.
Fairerweise gehört dazu: heller-hoeren.de hat eine vergleichbare Passage dazu, warum viele Ratgeber die alte Zahl nennen — mit einem Beispiel im Fließtext. Neu ist hier nicht der Gedanke, sondern die Form: sieben Zeilen mit Datum, Autor, Fundstelle und Prüftag, jede einzeln nachprüfbar.
Was Sie mit der Tabelle machen
Wenn Ihnen ein Betrag genannt wird, der von 704,37 Euro netto abweicht, ist die nützliche Frage nicht „wer hat recht", sondern: netto oder brutto, ein Ohr oder zwei, mit oder ohne Otoplastik, und aus welchem Jahr? Vier Rückfragen, die jede der Abweichungen in der Tabelle auflösen.
Was neben dem Kassenanteil tatsächlich bezahlt wird, steht in der amtlichen Statistik: 43,07 Prozent der Hörhilfen-Versorgungen trugen 2025 einen Aufpreis, im Schnitt 1.656,99 Euro — die Zeitreihe der Mehrkosten 2019 bis 2025 zeigt die Entwicklung. Ob es auch ohne Aufpreis geht und woraus dieser Anspruch folgt, klärt die Seite Hörgerät ohne Aufzahlung.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?
Bis zum Festbetrag: 704,37 Euro netto je Gerät für schwerhörige Versicherte, 734,81 Euro bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Für zwei Geräte mit Otoplastik nennt der GKV-Spitzenverband 1.498,88 Euro netto beziehungsweise 1.603,81 Euro brutto. Stand 11.09.2026, unverändert seit 01.04.2022.
Warum steht auf vielen Seiten 730 oder 750 Euro?
Diese Beträge stehen in der geltenden Bekanntmachung nicht. Sie sind gerundet, mit „bis zu" formuliert oder stammen aus einer älteren Fassung. Die Bekanntmachung nennt exakte Positionsbeträge, keine Näherungen.
Sind 1.603,81 Euro und 704,37 Euro ein Widerspruch?
Nein. 704,37 Euro sind der Nettobetrag für ein Gerät, 1.603,81 Euro die Bruttosumme für eine beidohrige Versorgung mit Otoplastik. Beide Zahlen stehen in derselben Bekanntmachung.
Wurde der Festbetrag 2026 erhöht?
Eine neuere Bekanntmachung als die vom 20.12.2021 war am 11.09.2026 auf der Festbetragsseite des GKV-Spitzenverbandes nicht auffindbar. Das ist ein Ergebnis meiner Suche, keine Auskunft des Verbandes: fragen Sie im Zweifel Ihre Kasse.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Bekanntmachung der Festbeträge für Hörhilfen nach § 36 SGB V vom 20.12.2021, in Kraft seit 01.04.2022 — PDF. Quelle für 704,37 €, 734,81 €, die Zuschläge 151,96 € und 177,76 €, Otoplastik 45,07 €, offene Versorgung 11,61 € und die Summen in Abschnitt 2.4. Abschnitt für Abschnitt gelesen, zuletzt geprüft am 11.09.2026.
- GKV-Spitzenverband, Festbetragsübersicht — Link, geprüft am 11.09.2026. Grundlage für die Aussage, dass keine neuere Bekanntmachung für Hörhilfen auffindbar ist (Negativbefund).
- GKV-Spitzenverband, Bekanntmachung zur Fortschreibung der Produktgruppe 13 „Hörhilfen" des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V vom 14.12.2020, in Kraft seit 01.04.2022, 113 Seiten — PDF. Quelle für den Wortlaut „Sechs getrennt voneinander regelbare Kanäle" und die Kanaldefinition. Ausgelesen am 11.09.2026.
- Erhebung der sieben Seiten, alle am 11.09.2026 einzeln geöffnet: KIND · GEERS · audibene · Amplifon · hoer-gut.com und dessen Unterseite zur aufzahlungsfreien Versorgung · heller-hoeren.de · DSB-Beratungsrichtlinie „Kostenübernahme bei Hörsystemen", Version 6.1, November 2018 (PDF).
- § 36 SGB V (Festbetragsfestsetzung) und § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis), geltender Wortlaut — § 36, § 139, abgerufen am 11.09.2026.
Stand: 11. September 2026. Die Tabelle wird fortgeschrieben: jede Zeile trägt ihr eigenes Prüfdatum, damit sichtbar bleibt, wann sie zuletzt am Original abgeglichen wurde.
Quellendokumentation, keine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung. Diese Seite gibt Dokumente mit Fundstelle wieder und protokolliert, was auf anderen Seiten steht. Sie beurteilt keinen Anbieter, keinen Einzelfall und keine medizinische Frage. Rechtsverbindlich sind allein die Gesetzestexte und Bekanntmachungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.